FOB und verzögerte Schiffnominierung: Wer trägt das Risiko?

Die Ware hat den Hafen erreicht. Das Schiff nicht. Eine Verladung kann nicht stattfinden, daher verbleibt das Risiko technisch gesehen beim Verkäufer. Hier ist die tatsächliche Regelung der Incoterms für diese Situation.
FOB-Gefahrenübergang setzt die Verladung voraus
Unter FOB geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Waren an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen gebracht wurden. Die Regelung wirkt einfach, beruht aber auf einer Voraussetzung: dass die Verladung tatsächlich stattfindet.
Und unter FOB ist die Partei, die das Schiff benennt und den Beförderungsvertrag abschließt, der Käufer. Der Verkäufer lädt nur auf das Schiff, das der Käufer benennt. Keine Benennung, keine Verladung.
Die daraus resultierende Lücke
So sieht das in der Praxis aus: Der Verkäufer hat die Waren bis zum vertraglich vereinbarten Termin am Hafen bereitgestellt. Aber der Käufer hat kein Schiff benannt, oder das benannte Schiff hat Verspätung und ist noch nicht eingetroffen.
Die Waren liegen auf dem Hafengelände oder in einem Lager. Die Verladung hat nicht stattgefunden, daher liegt das Risiko nach der strikten Regelung immer noch beim Verkäufer. Sollte in diesem Zeitraum ein Feuer, eine Überschwemmung oder Diebstahl auftreten, trägt der Verkäufer den Verlust – obwohl er das Risiko aus Gründen trägt, die völlig außerhalb seiner Kontrolle liegen.
Das Kernproblem
Der Verkäufer hat seine Verpflichtung erfüllt, trägt aber aufgrund von Umständen auf Seiten des Käufers weiterhin das Risiko.
Wie Incoterms 2020 dies regelt
Incoterms 2020 schließt diese Lücke durch einen vorzeitigen Gefahrenübergang. Wenn der Käufer kein Schiff benennt, das benannte Schiff nicht rechtzeitig eintrifft oder das benannte Schiff nicht in der Lage ist, die Waren aufzunehmen, geht das Risiko ab dem vereinbarten Datum oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist auf den Käufer über.
Dies ist an eine Bedingung geknüpft: Die Waren müssen eindeutig als Vertragsgegenstände identifiziert sein. Wenn identische Waren in einem Lager liegen und es keine Möglichkeit gibt zu unterscheiden, welche Einheiten zu diesem Vertrag gehören, findet der vorzeitige Gefahrenübergang keine Anwendung.
In der Praxis sind Versandschriften (Shipping Marks), eine getrennte Lagerung und ein Inspektionsbericht die Instrumente, mit denen die Identifizierung sichergestellt wird.
Was ist mit den Kosten?
Nicht nur das Risiko verschiebt sich. Zusätzliche Kosten, die aus der versäumten Benennung durch den Käufer entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Hafengebühren, Lagerkosten und zusätzliche Handhabungskosten durch die Verzögerung sind hierunter abgedeckt.
Dieselbe Identifizierungspflicht gilt auch hier. Und in der Praxis ist dies der Punkt, an dem Streitigkeiten entstehen: die genaue Bestimmung, welche Kosten auf das Versäumnis des Käufers zurückzuführen sind und ab welchem Datum dies gilt.
Kostenlose Ressource
Praxisleitfaden für CIF und FOB (PDF)
Gefahrenübergangspunkte für FOB und CIF, eine klare Aufteilung der Pflichten von Verkäufer und Käufer sowie eine Checkliste zur Vorbereitung von Dokumenten für das Akkreditiv (Letter of Credit) unter Angabe der einschlägigen UCP 600 Artikel. Inklusive einer Vergleichstabelle aller elf Incoterms.
Kostenlos herunterladen → https://guild.tflowx.com/post/96
Was in den Vertrag gehört
Die Incoterms-Regel bietet eine Basis, aber eine explizite Vertragsklausel reduziert Streitigkeiten erheblich. Drei Punkte sind es wert, definiert zu werden:
Frist für die Benennung. Wie viele Tage vor dem Versanddatum muss der Käufer den Schiffsnamen und den Ankunftsplan mitteilen.
Identifizierungsmethode. Versandschriften, Lagerungstrennung, Inspektionsverfahren. Alles, was feststellt, dass spezifische Waren zu diesem Vertrag gehören.
Kostenallokation bei Verzögerung. Wer zahlt Lagerung und Zusatzgebühren, und ab welchem Datum gilt diese Zuweisung.
FOB ist strukturell ein einfacher Begriff. Aber diese Einfachheit beruht darauf, dass beide Parteien ihre Rolle termingerecht erfüllen. Sich auf den Moment vorzubereiten, in dem diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist, ist gelebte Praxis.
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